Hundehaftpflicht

Die Haftpflicht für Hundehalter ist eine unverzichtbare Versicherung für jeden Hundebesitzer und in vielen Bundesländern deswegen auch eine Pflichtversicherung.
Aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ergibt sich folgende Haftungsgrundlage: Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Der Hundehalter haftet daher unbegrenzt für durch seinen Hund verursachte Schäden, auch wenn keine vorsätzliche oder fahrlässige Handlung vorliegt.

Viele Hundebesitzer unterschätzen das Haftungsrisiko in der Annahme, dass ein gutmütiger Hund keine Schäden verursache. Die Mehrzahl der Schadensfälle wird jedoch nicht durch Aggressionen der Hunde verursacht. Vielmehr kommt es zu zahlreichen Schäden durch Beißereien mit dritten Hunden, wobei es für die Ersatzpflicht keine Rolle spielt, ob der eigene Hund lediglich zurückgebissen hat.

Problematisch sind aber vor allem große Schäden, die verursacht werden, weil ein Hund im Spiel oder in einer Schreckreaktion Unfälle verursacht (z.B. auf die Straße läuft und so ein Verkehrsunfall verursacht).
Nicht in jedem Hundehaftpflichtangebot sind Mietsachschäden enthalten. Doch in diesem Bereich treten häufig Schadenfälle auf, verursacht zum Beispiel durch Kratzspuren an der Haustür oder im Fußbodenbelag. Achten Sie daher bei Abschluss auf die versicherten Einschlüsse der jeweiligen Tarife.

Soweit Sie nähere Informationen über die richtige Einordnung Ihres Hundes oder zu Ausschlüssen und Einschlüssen benötigen oder unsicher bezüglich Ihres Bedarfs sind, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne – ggf. über eine interaktive Onlineberatung – hinaus, sofern dies erforderlich ist.

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