RS Gewerbe

gewerbliche Rechtschutzversicherung

Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu.

Firmen und Freiberufler (Versicherungsnehmer) können sich – und ArbeitnehmerInnen in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer – mit einer Rechtsschutzversicherung vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreites schützen.

Soweit vereinbart sind u. a. folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten: Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten, Daten-Rechtsschutz vor Gerichten. Für bestimmte Berufsgruppen ist es möglich einen Firmen-Vertrags-Rechtsschutz abzuschließen.

Es empfiehlt sich, vor erster Konsultierung eines Anwalts immer zunächst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer zu suchen. So können Sie im Vorfeld prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, den Versicherungsumfang konkret abgrenzen und sich eine verbindliche Deckungszusage geben lassen. Auch sollte im Vorfeld geklärt werden, in welche Instanzen die Rechtsschutzversicherung leistet.

Für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung kann eine Wartezeit vereinbart sein. Für Versicherungsfälle, die sich innerhalb dieser Wartezeit oder vor dem Versicherungsbeginn ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.

Der zusätzliche Abschluss einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung sowie einer D&O ist dringend zu empfehlen.
So kommt die Betriebshaftpflichtversicherung für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten gegenüber verursacht werden. Weiterhin prüft sie, ob die an Sie gestellten Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei einem großen Schaden schnell der Fortbestand der Firma auf dem Spiel stehen. Einzelunternehmer und Freiberufler sind in der Regel zudem auch zusätzlich persönlich mit ihrem Privatvermögen haftbar.
Bei der D & O handelt es sich um eine Ergänzung zur Betriebshaftpflicht, mit der sich Kapitalgesellschaften gegen Vermögensschäden absichern können, die ihnen durch die Entscheidungen ihrer Führungskräfte zugefügt werden. Versicherungsnehmer ist hier immer die Firma – versicherte Personen die Geschäftsleitung. Leistung ist die Prüfung der Schadenersatzpflicht und ggf. Erstattung an die Firma.

Wir möchten Sie bei diesem Thema auf die Wichtigkeit einer Beratung hinweisen. Der unten aufgeführte Vergleichsrechner verschafft Ihnen lediglich eine Erstinfomation und einen groben Überblick.

JETZT TERMIN VEREINBAREN

Bahnhofstraße 7, 69189 Schriesheim

06203 – 95 65 56 21

info@via-versicherungsmakler.de

InstagramFacebook