Betriebsschließung

Betriebsschließungs- bzw. Betriebsunterbrechungsversicherung

Häufig genügt schon der bloße Verdacht einer Infektion, um eine vollständige Schließung des Betriebes zu veranlassen. Und genau darauf sollten Betriebe, die gewerblich mit Lebensmitteln umgehen, unbedingt mit einer Betriebsschließungsversicherung vorbereitet sein. Neben der Sorge von Kunden und Mitarbeitern steht der Unternehmer vor einem gravierenden Problem: Während die Einnahmen fehlen, laufen die Kosten wie Löhne, Gehälter, Miete, Steuer etc. weiter. Sobald die Liquidität erschöpft ist, entsteht eine existenzbedrohende Situation.

Da die Betriebsschließungsversicherung bei Schließung des Betriebes aufgrund behördlicher Veranlassung wegen Seuchengefahr greift, ist sie vorrangig für alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, verpacken oder verteilen gedacht. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass auch andere Betriebe behördlich geschlossen werden können. So wurde auch der Versicherungsschutz auf andere Betriebe ausgeweitet etwa für Arztpraxen.

Mit der Betriebsschließungsversicherung haben Sie Versicherungsschuss für Schließungsschäden (entgehender Gewinn, fortlaufende Kosten, Wiedereröffnungskosten), Warenschäden (behördlich angeordnete Entseuchung, deren Vernichtung sowie die Kosten der Entseuchung der Waren, die im Verdacht stehen, mit Erregern befallen zu sein), Desinfektionskosten (die entstehen bei behördlich angeordneten oder durch Hinweis auf gesetzliche Vorschriften durchgeführten Desinfektionen), Aufwendungen von Lohnkosten (im Betrieb beschäftigte Personen, denen wg. Erkrankung an Seuchen, Verdacht auf Ansteckung oder Infektionen, die Tätigkeit im versicherten Betrieb behördlich verboten wird) sowie Kosten für behördlich angeordnete Ermittlungs- oder Beobachtungsmaßnahmen des Bundesseuchengesetzes.

Nicht versichert sind Schäden, die durch Naturereignisse, durch Grundwasser oder Ableitung von Betriebswässern entstehen; Schäden an Schlachttieren, die nach Beschauung für nicht tauglich erklärt und die nach Einfuhr von der Fleischbeschauung für untauglich erklärt wurden, Schäden an Waren, die bereits bei Lieferung an den Betrieb verseucht waren und Schäden, für die der Versicherungsnehmer Anspruch auf Entschädigung durch den Staat hat.

Die Versicherungssumme richtet sich nach Einteilung des Betriebes innerhalb des Betriebsartenkataloges. Die Tagesentschädigung sollte höchstens 110% des Beitrages ausmachen, der an Geschäftskosten und Gewinn auf einen Tagesumsatz entfällt. Die Tagesentschädigung wird nach Jahresumsatzsumme (Wareneinsatz = Rohertrag/360 Tage) berechnet und gegebenenfalls um einen Sicherheitszuschlag erhöht.

Der Versicherungsnehmer erhält im Falle der behördlich angeordneten Schließung eines Betriebes die dokumentierte Tagesentschädigung bis zur gewünschten Dauer (üblich sind 30 bzw. 60 Tage). Warenschäden werden im Falle einer behördlich angeordneten Vernichtung der Ware eines Betriebes je nach gewählter Versicherungssumme beglichen.

Der Betrieb kann aufgrund eines Sachschadens (Feuer, Sturm etc.) ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhalten werden. Im schlimmsten Fall kommt es zum Betriebsstillstand. Die Folgen für den Betrieb sind erhebliche finanzielle Auswirkungen durch Gewinnverlust, da Fixkosten wie Miete und Nebenkosten, sowie Löhne und Gehälter weiterbezahlt werden müssen sowie Kundenabwanderungen und Wettbewerbsnachteile.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist für alle produzierenden Gewerbetreibenden, Handel- und Handwerksbetriebe sowie Freiberufler ratsam.

Die Versicherung leistet im Falle einer Betriebsunterbrechung durch Schäden an den versicherten Sachen, die durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Einbruchdiebstahl (inkl. Vandalismus und Raub), Leitungswasser, Sturm und Hagel, Elementarschäden (Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch, Vulkanausbrüche, Schneedruck und Lawinen), Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, mutwillige Beschädigungen, Fahrzeuganprall, Rauch/Ruß und Überschallknall aufgetreten sind. Der Versicherungsschutz ist dabei auf die Bedürfnisse des jeweiligen Betriebes angepasst.

Die Versicherungssumme für die Betriebsunterbrechungsversicherung für Kleinbetriebe (Klein-BU-Versicherung) entspricht der Versicherungssumme für die Inhaltsversicherung zuzüglich einer evtl. Elektronikversicherung. Darüber hinaus gibt es die so genannte Mittlere BU-Versicherung und die Groß-BU-Versicherung. Sie können mit höheren Versicherungssummen abgeschlossen werden. Im Unterschied zur Klein-BU-Versicherung übernimmt der Versicherer im Rahmen der Versicherungssumme auch die Mehrkosten für beispielsweise Schichtarbeit und Überstundenzuschläge, die infolge des Betriebsunterbrechungsschadens entstehen. Grundlage für die Bestimmung der Versicherungssumme können die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Steuerberaters sein. Die Versicherungssumme kann ggf. durch Verringerung der Ausfallzeit durch Schadenminderungsfaktoren wie etwa vorrätige Ersatzteile, Wartungsverträge, Ausweichpläne und dergleichen verringert werden.

Versichert sind Gewinnminderung und -ausfall, nicht erwirtschaftete Gewinne, fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter, evtl. Miete für Ausweichräumlichkeiten. Dies in der Regel für 3 bis 6 Monate (oft bis 12 Monate) ab Eintritt des Sachschadens (=Haftzeit). Je nach Tarif, kann mitunter auch eine längere Haftzeit oder ein abweichender Zeitlicher Selbstbehalt (üblich 2-14 Arbeitstage) vereinbart werden. Bei variierendem Umsatz kann eine Nachhaftung vereinbart werden.

Wir empfehlen Ihnen dringend eine persönliche Begehung Ihres Betriebes mit Ihrem Versicherungsmakler, um eventuelle Ausfallzeiten aufgrund eines Schadens an einer wichtigen Produktions-Maschine (sogenannte Engpassmaschine, wichtig für die Ausfallziffer = Anteil der Maschine am Gesamtrohertrag) und somit auch Haftzeit und zeitlichen Selbstbehalt besser einschätzen zu können. Zudem ist der Abschluss einer Geschäftsinhalts-, Maschinen-, Elektronik– und auch einer Cyber-Risk-Versicherung angeraten, da diese im Schadenfall ggf. ebenfalls greifen und den Sachschaden begleichen und somit die Ausfallzeit Ihres Betriebes reduzieren.

Wir möchten Sie bei diesem Thema auf die Wichtigkeit einer Beratung hinweisen.

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