Krankenzusatz-stationär

Krankenzusatz stationär: Krankentagegeld, Krankenhaustageld…

Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt bei einem stationären Aufenthalt lediglich die Kosten für die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer sowie die Kosten für eine Behandlung durch einen Belegschaftsarzt. Durch eine stationäre Zusatzversicherung kann unter anderem die Unterbringung in einem Ein-bzw. Zweibettzimmer sowie eine wahlärztliche Behandlung abgesichert werden. Besonders leistungsstarke Tarife decken auch die Kosten hoher Arzthonorare (über dem3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte) oder bilden Alterungsrückstellungen und verzichten somit auf planmäßige Beitragserhöhungen.

Im Krankheitsfall erhalten Sie als Arbeitnehmer bis zu sechs Wochen eine Gehaltsfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber. Danach haben Sie Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Krankengeld deckt jedoch nur einen Teil Ihres Nettogehalts ab. Als Selbstständiger haben Sie weder Anspruch auf Lohnfortzahlung noch auch Krankengeld. Ob angestellt oder selbstständig: Mit einer Krankentagegeldversicherung können Sie im Krankheitsfall Ihr fehlendes Einkommen ausgleichen.

Wir möchten Sie bei diesem Thema auf die Wichtigkeit einer Beratung hinweisen. Der unten aufgeführte Vergleichsrechner verschafft Ihnen lediglich eine Erstinfomation und einen groben Überblick.

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