Pferdehalterhaftpflicht

Pferdehalterhaftpflicht

Die Haftpflicht für Pferdehalter ist eine unverzichtbare Versicherung für jeden Pferdebesitzer. Aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ergibt sich folgende Haftungsgrundlage: Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Der Pferdebesitzer haftet daher unbegrenzt für durch sein Pferd verursachte Schäden.


Bei der richtigen Einstufung ist zunächst zu entscheiden, um was für ein Pferd es sich handelt. Während die Allroundversicherer hier keinen Unterschied in der Preisgestaltung vornehmen, haben vor allem Spezialisten hier ein Angebot, dass das geringere Risiko von z.B. Gnadenbrotpferde oder Fohlen berücksichtigt und diese deutlich preiswerter versichert. Zwar gilt oft ein Mindestbeitrag, so dass der Vorteil nicht bei einem einzelnen Pferd zum Tragen kommt, wer aber mehrere Pferde hat, kann so schnell einige hundert Euro im Jahr sparen.


Welche Einschlüsse im Schutz benötigt werden, hängt vor allem von der Unterbringung des Pferdes ab. Sind Schäden an gemieteten Stallungen, Reithallen oder Pferdeanhängern möglich? Wird es (ab und zu) durch Dritte gehütet? Steht es unbeaufsichtigt auf Außenkoppeln? Nimmt es an Turnieren teil? Wird das Pferd auf Auslandsreisen mitgeführt?

Soweit Sie nähere Informationen über die richtige Einordnung Ihres Pferdes oder zu Ausschlüssen und Einschlüssen benötigen oder unsicher bezüglich Ihres Bedarfs sind, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne -ggf. über eine interaktive Onlineberatung- hinaus, sofern dies erforderlich ist.

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