PKW (nur private Nutzung)

PKW (nur private Nutzung)

Die Kfz-Versicherung ist für jeden Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschrieben. Sie unterscheidet sich in drei Versicherungsbereiche.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, die Dritte durch Ihr Verschulden erleiden.
Die Fahrzeugteilversicherung (sogenannte Teilkasko) die für Fahrzeugbrand, Diebstahl, Glasschäden und Haarwildschäden leistet oder alternativ die Fahrzeugvollversicherung (sogenannte Vollkasko) die neben dem Umfang der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) auch für Vandalismusschäden und selbst verursachte Schäden (Unfälle) Schadensersatz leistet.

Die Tarifierung in der Kfz-Versicherung ist sehr aufwendig, da der Versicherungsschutz exakt auf das individuelle Risiko hin angepasst wird. So kommt es unter anderem auf das exakte Fahrzeug, den Zulassungsort, Alter und Risikoprofil der Fahrer, nächtlicher Fahrzeugstandort, jährliche Kilometerleistung usw. an. Eine scheinbar geringfügige Abweichung führt zu einer Veränderung der Risikosituation und damit zu einer anderen Prämie.
Für Haftpflichtschäden und für Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) findet eine Anrechnung der bisher schadenfreigefahrenen Jahre statt. Fahranfänger zahlen aufgrund fehlender Fahrpraxis einen erheblich erhöhten Beitrag. Anders als früher lässt sich dies auch nicht mehr umgehen, indem der Fahranfänger das Fahrzeug der Eltern nutzt oder sein Fahrzeug von den Eltern angemeldet wird, da dies dann unmittelbar auf die Prämie der Eltern durchschlägt.
Während Kfz-Haftpflicht- und Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) immer vereinbart werden sollten, hängt die Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) vor allem am Alter des Autos und am Verhältnis zwischen Wiederbeschaffungswert und Einkommen des Fahrzeughalters. Als Faustregel kann man sagen, dass die Fahrzeugvollversicherung in den ersten drei Jahren bei Neufahrzeugen immer sinnvoll ist. Für hochwertige Fahrzeuge kann dies bis zu 8 Jahre sinnvoll sein. Über diese Zeiträume hinaus übersteigt die zu zahlende Prämie oft den Nutzen des Versicherungsschutzes.

Eine jährliche Überprüfung des Versicherungsschutzes ist sinnvoll, da die Tarifierungsmerkmale jährlich Änderungen unterliegen. Das Preis-/Leistungsverhältnis zwischen den Versicherern unterliegt somit ständigen Änderungen. Besonders wichtig ist die Überprüfung unmittelbar zum Jahreswechsel, wenn im laufenden Jahr ein Versicherungsschadengemeldet wurde, denn mit der nach Schadensregulierung verbundenen Rückstufung (Verlust angerechneter schadenfreier Jahre) verändert sich der zu zahlende Beitrag erheblich. Durch den Wechsel der Versicherung ergeben sich in der Folge oft nicht nur erheblich günstigere Beiträge als nach der Rückstufung beim bisherigen Versicherer, vielmehr führen günstigere Rückstufungen bei anderen Versicherern oft zum Erhalt wertvoller schadenfreier Jahre.

Die Kfz-Versicherung kennt eine Reihe wesentlicher Ausschlüsse und Einschränkungen, die jedoch von einigen Anbietern als besondere Einschlüsse hinzugefügt werden können. Der wichtigste Ausschluss ist die Leistung bei grober Fahrlässigkeit, die unter Umständen bereits gegeben sein kann, wenn eine rote Ampel übersehen oder mit dem Handytelefoniert wurde. Das Werkstattmanagement, das den Kundenzwingt, für Reparaturen eine vorgegebene Werkstatt aufzusuchen, stellt eine Möglichkeit dar, ohne sonstige Einschränkungen im Versicherungsschutz eine günstigere Prämie zu erreichen, muss jedoch zur Mentalität des Versicherungsnehmers passen, da es bei freier Wahl der Werkstatt sonst zu empfindlichen Abzügen in der Leistung kommen kann.
Eine der sinnvollsten Ergänzungen ist die Fahrerschutzversicherung wie ihn einige Versicherer anbieten. In diesem Rahmen ist der Fahrer für den Fall eines schweren Unfalls durch die eigene Haftpflichtversicherung optimal geschützt.
Die reine Insassenunfallversicherung ist hingegen weitestgehend überflüssig.

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